Ausblick auf Superwahljahr: Bis 22. April können noch Wahlvorschläge eingereicht werden


Die Wahlvorschläge müssen an diesem Stichtag 22.04.2024 um 18 Uhr vorliegen. Änderungen sind danach nicht mehr möglich. Deshalb ist es auf jeden Fall sehr ratsam, nicht bis zu diesem Stichtag zu warten, sondern bereits früher Wahlvorschläge beim Wahlleiter der jeweiligen Kommune oder direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch, Marktplatz 4-6, Zimmer 203, abzugeben. Dann ist noch Zeit, die Vorschläge auf Vollständigkeit zu prüfen und Fehler zu beheben. Vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin zur Abgabe.

Briefwahl: Anträge sind erst ab der zweiten Maiwoche möglich

Auch WahlhelferInnen werden nach wie vor gesucht. Immerhin müssen insgesamt 37 Wahllokale am 09. Juni von 8 bis 18 Uhr durchgehend mit mindestens drei (besser vier) Helfern besetzt sein, darunter immer der/die WahlvorsteherIn- und SchriftführerIn- bzw. deren StellvertreterIn. Direkt im Anschluss sind die Stimmen auszuzählen. Deshalb: Gerne können Sie uns am Wahltag als WahlhelferIn unterstützen. Wir bedanken uns auch schon jetzt bei allen, die sich bereits für diese Tätigkeit gemeldet haben. Die Stadt- und Ortsbürgermeister/innen werden voraussichtlich bis Mitte April die Besetzung der Wahlvorstände vornehmen. Im Anschluss daran erhalten alle Freiwilligen nähere Informationen zu ihrem Einsatz am Wahltag sowie zum sogenannten Erfrischungsgeld in Höhe von 75 EUR. Übrigens: Wer sich für Briefwahl entscheiden will, kann ab der 2. Maiwoche einen entsprechenden Antrag stellen. Nähere Infos zur Beantragung erhalten Sie zu gegebener Zeit.

 

Möchten Sie am 09. Juni und/oder am 23. Juni als Wahlhelfer/in mitmachen, dann melden Sie sich bitte bei den jeweiligen Orts-/Stadtbürgermeistern oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld unter Telefon 02654/9402-124 bzw. E-Mail: wahlen@maifeld.de