Hochwasserschutz: Kostenlos beraten lassen


Gesetz verpflichtet BürgerInnen

„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von

Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“ So steht es im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §5: Allgemeine Sorgfaltspflichten, Abs. 2. Auch deshalb ist der Lokale Objektschutz so bedeutend. Fachleute beraten BürgerInnen dabei, was sie persönlich tun können, um ihr Eigentum zu schützen.

Kleinigkeiten können große Wirkung haben

Oft sind es nur Kleinigkeiten, die helfen, Schäden zu minimieren oder gar zu verhindern. So kann z. B. ein mobiler Schutz vor einem ebenerdigen Eingang Wasser aufhalten. Oder eine Erhöhung den Lichtschacht vor Überflutung bewahren. Auch sollte überprüft werden, ob die nötige Rückstauklappe eingebaut ist. Manchmal lassen sich Fluten mit Hilfe von Sandsäcken einfach umleiten. Bei einem Vor-Ort-Termin kommt ein Fachmann zu Interessentinnen und Interessenten nach Hause, beurteilt ihr individuelles Überflutungsrisiko und gibt Vorschläge wie ihr Haus geschützt werden kann. Die Beratung dauert ca. eine Stunde und wird vom Land Rheinland-Pfalz sowie der Verbandsgemeinde finanziert. Den Betroffenen entstehen dafür keine Kosten.

Anmeldungen bitte bis 01.03.2023 unter: https://www.maifeld.de/leben-infrastruktur/bauen-wohnen-klimaschutz-foerderungen/hochwasser-und-starkregenvorsorge/fragebogen-lokaler-objektschutz/. Bei Rückfragen: Petra Hermes, Telefon 02654/9402-335, E-Mail: petra.hermes@maifeld.de

 

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