Laienrichter als Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft: Jetzt für das Schöffenamt bewerben


Soziale Kompetenz und Lebenserfahrung

Wer käme für dieses Ehrenamt infrage? Grundsätzlich jede/r deutsche Staatsbürger/in zwischen 25 und 69 Jahren. Ausgeschlossen sind hauptberuflich in der Justiz Tätige und diejenigen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft bzw. die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Vielmehr sollen Laienrichter Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und soziale Kompetenz mitbringen, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können.

Schöffen müssen jedes Urteil mit verantworten

Ganz wichtig ist auch die Unparteilichkeit: Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer. Er oder sie muss auch in schwierigen Situationen objektiv und unvoreingenommen bleiben. Immerhin sind sie als Ehrenamtliche den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden sprich jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen mit zu verantworten. Nach der Bewerbungsfrist 05.04.2023 stellen die betroffenen Stadt- und Ortsgemeinderäte eine Vorschlagsliste auf, von der ein beim Amtsgericht Mayen gebildeter Schöffenwahlausschuss dann die ehrenamtlichen RichterInnen wählt.

 

Weitere Infos: https://www.maifeld.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-und-buergerinfo/schoeffenwahl/