Sanierung der August-Horch- und der Klöppelstraße in Stadt Polch in 2024/2025: Weiterer Ablauf


Die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld hat diesbezüglich in Abstimmung mit der Stadt Polch einen umfangreichen Verkehrszeichenplan mit einem hierzu beauftragten Fachplanungsbüro erstellt, der einen Umleitungsverkehr bereits auf der Autobahn A 48 vorsieht, mit dem Ziel, dass der LKW Verkehr über die nächste Autobahnabfahrt Ochtendung zu und von den genannten Unternehmen umgeleitet wird. Parallel hierzu wurden auch die hiervon betroffenen Unternehmen seitens der Verbandsgemeindeverwaltung über die geänderte Verkehrsführung unterrichtet und darum gebeten, die Information vorab an deren Lieferverkehr weiterzugeben. Ziel der Maßnahme ist es, den durch die Vollsperrung der August-Horch-Straße bedingten LKW Verkehr in der Innenstadt von Polch möglichst auf das geringste Maß zu beschränken. Damit ein Verkehrsfluss in der Innenstadt ermöglicht wird, wie derzeit bereits in der Klöppelstraße, auch in der Bahnhofstraße ein Parkverbot erlassen. 

Diese Maßnahme gilt zunächst bis zum Abschluss der Bauarbeiten des vorgenannten Bauabschnitts in der August-Horch-Straße, der bis etwa Mitte November 2024 andauern wird. Danach werden die Bauarbeiten dort bis etwa Mitte März 2025 unterbrochen. Die Straße ist in dieser Phase wieder uneingeschränkt nutzbar.  Bis März 2025 erfolgt dann der Ausbau der Klöppelstraße von der Einmündung „Am Wallgraben“ bis zum innerstädtischen Kreisverkehrsplatz. Nach Fertigstellung des Ausbaus der Klöppelstraße wird schließlich der restliche, untere Teil der August-Horch-Straße von der Einmündung Hofladen Adams bis an den Kreisverkehrsplatz L52/Justus von Liebig Straße saniert. Das Ende der Baumaßnahme ist für Oktober 2025 vorgesehen. In diesem Bauabschnitt gilt dann erneut eine vergleichbare Verkehrsregelung wie dargestellt. 

Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld
Tiefbau und Straßenverkehr