Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Vorschriften für die Erstellung von Passbildern bei Ausweisdokumenten


Moderne Technologie für digitale Passbilder

Nachdem bislang die Passbilder in Papierformat vorgelegt wurden, werden die biometrischen Lichtbilder nun direkt von den Mitarbeitenden des Bürgerbüros per Smartphone erstellt und auf direktem Weg in den Ausweisantrag übertragen.

Alternativ können die Fotos für Ausweisdokumente nur noch von zertifizierten Fotodienstleistern angefertigt werden, die einen sicheren, digitalen Übermittlungsweg zur Behörde nutzen.

Dazu werden die Bilder in eine zertifizierte und verschlüsselte Cloud geladen und können von der Behörde mit Hilfe eines Data-Matrix-Codes (vergleichbar mit einem QR-Code) abgerufen werden. Diesen Code erhalten Sie nach der Fotoerstellung von Ihrem Fotodienstleister als Ausdruck.

Wichtig ist zu beachten, dass die Umstellung auf digitale Lichtbilder nicht für die Beantragung bei Führerscheinen gilt. Die Passbilder müssen weiterhin in Papierformat vorgelegt werden. Eine Erstellung in der Behörde ist nicht möglich.

Kosten für digitale Passbilder

Für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes durch die Behörde wird eine Gebühr von 6,00 Euro erhoben. Diese Kosten fallen zusätzlich zu den regulären Gebühren für Pässe und Ausweise an.

Werden zeitgleich ein Reisepass und Personalausweis beantragt, fällt die Gebühr pro Antragstellendem nur einmalig an.

Übergangsfrist bis zum 30. Juni

Aufgrund der umfangreichen Änderungen erlaubt eine Übergangsregelung zunächst bis zum 30. Juni 2025 in Ausnahmefällen weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren.

Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeitenden der Verbandsgemeinde Maifeld gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro unter der Telefonnummer 02654 9402-118 oder per E-Mail an buergerbuero@maifeld.de

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