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Wahlergebnisse: Bürgerbrief des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Maifeld
Für die allermeisten Ortsgemeinden sowie in den Stadtteilen der kreisfreien Städte können in der Regel nur die Urnenwahlergebnisse veröffentlicht werden. Hintergrund ist § 8 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes, der vorschreibt, dass bei der Bundestagswahl auf Wahlkreisebene ein Briefwahlergebnis auszuweisen ist. Dadurch können, anders als bei der Landtagswahl, die Briefwahlstimmen nicht gemeinsam mit den Urnenstimmen in den Ortgemeinden ausgezählt werden. Der Urnenwahlvorstand darf auch nicht gleichzeitig die Briefwahlstimmen auszählen. So werden Briefwahlstimmbezirke in der Regel bei der Verbandsgemeinde eingerichtet; die zentral ausgewählten Briefwahlstimmen können nicht den einzelnen Ortsgemeinden zugeordnet werden. Für die allermeisten Ortsgemeinden kann daher nur das Ergebnis der Urnenwahl dargestellt werden; nur einige größere Gemeinden bilden eigene Briefwahlstimmbezirke.
Die Ergebnisse der Ortsgemeinden und Stadtteile, für die nur das Urnenwahlergebnis dargestellt werden kann, werden mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet. Die für die Orte ausgewiesenen Urnenwahlergebnisse geben angesichts des in der Regel hohen Briefwahlanteils nicht unbedingt das vollständige Wahlverhalten der Ortsgemeinde wieder, da die Briefwahl je nach Parteipräferenz mehr oder weniger stark genutzt wird. Daher werden die Stimmenanteile von Parteien, deren Wählerinnen und Wähler die Urnenwahl bevorzugen, eher überzeichnet, während für Parteien, deren Anhängerschaft in großem Umfang das Wahlrecht per Briefwahl ausübt, zu niedrige Werte ausgewiesen werden.
Die bundesrechtlichen Vorgaben sind aus rheinland-pfälzischer Sicht nicht befriedigend. Der Landeswahlleiter hat sich daher in der Vergangenheit mehrfach gegenüber der Bundeswahlleitung und dem Bundesinnenministerium dafür eingesetzt, die Briefwahl wie bei der Landtagswahl gemeinsam mit den Urnenstimmen in den Ortsgemeinden auszuzählen. Eine Änderung, die auch vor dem Hintergrund steigender Briefwahlanteile sinnvoll erscheint, ist jedoch nicht erfolgt. Dabei spielt sicherlich auch eine Rolle, dass das Problem nur in Rheinland-Pfalz mit seiner sehr kleinteiligen Kommunalstruktur auftritt.
Die Bildung von Briefwahlstimmbezirken in jeder Ortsgemeinde ist aus organisatorischen Gründen nicht leistbar. Das würde nahezu eine Verdoppelung der Zahl der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erfordern. Die Bildung gemeinsamer Wahlvorstände für die Urnen- und die Briefwahl ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Daraus ergeben sich für die Ergebnisdarstellung zwei Möglichkeiten: Die Darstellung nur der Urnenwahl oder der Verzicht auf jegliche Ergebnisdarstellung auf Gemeindeebene. Letzteres würde dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger zuwiderlaufen. Daher hat sich der Landeswahlleiter für die Darstellung der Urnenwahlergebnisse entschieden.
Ihr Maximilian Mumm
Bürgermeister