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Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Unsere Internetseiten sollen für alle Maifelder Bürgerinnen und Bürger nutzbar sein. Hier finden Sie Informationen zur Bedienung und dem Aufbau unserer Website.
Die Verbandsgemeinde Maifeld ist bemüht, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Wir orientieren uns an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0. Diese Erklärung gilt für diese Internetseite.
Unsere Homepage bietet folgende Möglichkeiten:
Textgröße
Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.
Vorlesefunktion
Die Webseite verfügt nicht über eine Vorlesefunktion.
Vorlesen lassen
Mit Vorlese-Programmen können Sie sich die Inhalte unserer Seite vorlesen lassen. Die Seiten sind so strukturiert, dass Sie die wichtigsten Informationen am Anfang finden. Bilder und Grafiken sind mit Alternativtexten versehen. Dokumente sind als PDF und nicht als Bilder hochgeladen.
Ohne Maus navigieren
Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.
Brotkrumen-Navigation
Neben dem Menü können Sie sich auch auf jeder Seite über die sogenannten "Breadcrumbs" (deutsch: Brotkrumen) orientieren. Sie finden diese Navigation über dem großen Bild. Dort können Sie zurück auf andere, übergeordnete Seiten springen.
Links
Interne und externe Links werden sowohl farblich als auch mit einem Marker (extern) kenntlich gemacht. Zusätzliche Informationen enthält das so genannte Title-Attribut, das in grafischen Browsern angezeigt wird, sobald die Maus auf den Link zeigt. Nutzer von assistiven Programmen müssen unter Umständen Zusatzfunktionen aktivieren, um diese Informationen zu erhalten.
Leichte Sprache
Wir erklären den Aufbau unserer Internet-Seite auch in Leichter Sprache. Hier kommen Sie zu den Erklärungen in Leichter Sprache.
Die Web-Seiten selbst sind nicht in Leichte Sprache übersetzt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten, vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen.
Fehlende Alternativtexte / Untertitel
Nicht alle Bilder und Grafiken, Audiodateien und Videos haben einen Alternativtext bzw. Untertitel. Wir sind bemüht, noch fehlende Alternativen zu bereits veröffentlichten Inhalten nachzuarbeiten und bei neu einzustellenden Inhalten umgehend eine Alternative mit anzubieten. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess.
Nicht ausreichende Kontraste
Nicht an allen Stellen unseres Internetauftritts können wir einen ausreichenden Kontrast von Texten und Hintergründen anbieten. Dies bezieht sich hauptsächlich auf grafische Elemente.
Linktexte
Wir bemühen uns, Linktexte möglichst aussagekräftig anzeigen zu lassen. Dies ist allerdings nicht immer möglich.
Tastaturbedienung
Die Reihenfolge der Tastaturbedienung ist nicht immer schlüssig und teilweise optisch nicht ganz mit zu verfolgen.
pdf-Dateien
Unser Angebot an pdf-Dateien (wie öffentliche Ausschreibungen u.ä.) ist nicht vollständig barrierefrei.
Onlineverfahren
Unser Angebot an Onlineverfahren wie der Formular-Server und Civento ist nicht vollständig barrierefrei.eim Auswählen eines auszufüllenden Feldes ist nicht immer ein Alternativtext hinterlegt und die Bedienung über die Tab-Taste führt nicht immer in alle auszufüllenden Felder.
Vorlesefunktion
Die Webseite verfügt nicht über eine Vorlesefunktion.
Kontakt aufnehmen
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie auf Einschränkungen in der Barrierefreiheit unserer Internetseiten stoßen! Wir sind für jeden Hinweis dankbar und bemühen uns stetig, unseren Onlineauftritt barrierearmer zu gestalten.
Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für unsere Internetseiten haben, können Sie unser Feedback-Formular nutzen.
Durchsetzungsverfahren:
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragte/r für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Homepage: https://inklusion.rlp.de
Schlichtungsstelle BGG:
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden. Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.
Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.
Diese Erklärung wurde am 26.09.2024 erstellt.