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Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde MaifeldEine Meldebescheinigung dient Ihnen als Nachweis, unter welcher Anschrift Sie im Bereich der Verbandsgemeinde Maifeld gemeldet sind. Beim Kauf eines Handy´s, bei der Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeuges ohne gültigen Bundespersonalausweis, zur Arbeitsvermittlung durch das Arbeitsamt und in zahlreichen anderen Angelegenheiten wird die Vorlage aktueller Meldebescheinigungen verlangt. Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt für den Bereich der Verbandsgemeinde Maifeld durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gegen eine Gebühr von 6,00 EUR.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
keine
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
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An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.