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Reisepass Meldung
Leistungsbeschreibung
Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Hannah Einig
- Frau Jana HolzemTeilgebietsleiterin "Bürgerservice"
- Frau Ruth Hörsch
- Frau Justine Junglas
- Frau Kerstin Schwarz
- Frau Anna Weide