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Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Leistungsbeschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
EUR 6,00
Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen
Servicenummer neuer Personalausweis
Tel.: +49 1801 333333
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Hannah Einig
- Frau Jana HolzemTeilgebietsleiterin "Bürgerservice"
- Frau Ruth Hörsch
- Frau Justine Junglas
- Frau Kerstin Schwarz
- Frau Anna Weide