- Aktuelles
- Rathaus & Bürgerservice
- Leben & Infrastruktur
- Tourismus & Kultur
Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
Leistungsbeschreibung
Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:
- beliebig oft zu Hause
- wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Jana HolzemTeilgebietsleiterin "Bürgerservice"
- Frau Ruth Hörsch
- Frau Justine Junglas
- Frau Kerstin Schwarz
- Frau Anna Weide