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Personalausweis Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Jennifer Berens
- Frau Jana HolzemTeilgebietsleiterin "Bürgerservice"
- Frau Ruth Hörsch
- Frau Martina Junghans Lima
- Frau Kerstin Schwarz
- Frau Anna Weide