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Personalausweis Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Jana HolzemTeilgebietsleiterin "Bürgerservice"
- Frau Ruth Hörsch
- Frau Martina Junghans Lima
- Frau Justine Junglas
- Frau Kerstin Schwarz
- Frau Anna Weide