Nebenwohnung anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende