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Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber, zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Was sollte ich noch wissen?
Die Bescheinigung der Wählbarkeit oder die Melderegisterauskunft stellt die zuständige Gemeindeverwaltung aus.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Hannah Einig
- Frau Jana HolzemTeilgebietsleiterin "Bürgerservice"
- Frau Ruth Hörsch
- Frau Justine Junglas
- Frau Kerstin Schwarz
- Frau Anna Weide