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Gleichstellung
gleichstellung
Grundgesetz Artikel 1
1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt
Grundgesetz Artikel 3
1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender
Nachteile hin.
3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Trotzdem werden Menschen benachteiligt - Beispielsweise:
Mädchen und Frauen werden immer wieder Opfer seelischer, körperlicher oder sexueller Gewalt.
Über 50 % der Frauen zwischen 30 und 60 Jahren arbeiten wegen Familie und/ oder Pflege
in Teilzeit.
Frauen sind in Führungspositionen, ob in Politik oder Wirtschaft, deutlich unterrepräsentiert. Der Führungsanteil in der deutschen Wirtschaft liegt nur bei 27 %. Vereinbarkeit von Beruf & Familie ist oft ein reines Frauenthema.
Frauen erhalten im Durchschnitt 500 € weniger Rente als Männer.
Altersarmut ist weiblich.
Benachteiligung LGBtQ - Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, die sich in vielen Lebensbereichen
zeigen. Dies kann von sozialer Ablehnung und Hass bis hin zu strukturellen Diskriminierungen in Arbeitsleben, Bildung und Gesundheitswesen reichen.
Daher sehe ich meine Aufgabe als Gleichstellungsbeauftragte u.a. darin:
Menschen Unterstützung und Hilfestellung zu geben, die familiäre, berufliche oder persönliche Probleme haben.
Mit Frauengruppen und -verbänden zusammenzuarbeiten.
Im Dialog mit unserer Verwaltung, Verbänden und Parteien zu sein, um die Interessen, insbesondere der Frau, bei kommunalen Entscheidungen zu vertreten.
Die Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinden und desKreises.
Im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Broschüren, Presse usw. über gleichstellungsrelevante Themen aufzuklären.
Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Maifeld
Im letzten Jahr (2024) wurde ich vom Verbandsgemeinderat Maifeld zur neuen Gleichstellungsbeauftragten ernannt.
Mir ist es sehr wichtig, dass Sie wissen, dass es mir in diesem Ehrenamt tatsächlich um
Gleichstellung geht.
Ich bin Mitglied bspw. des Mayener Forum gegen Gewalt und unterstütze die „Orange The World Kampagne“.
Hauptberuflich arbeite als Bankerin bei der Sparkasse Koblenz.
Meine Familie besteht aus meinem Mann, meinen beiden Kindern und unserem Border Collie Timmy.
Mein Ziel
ist es, Rollenklischees zu wandeln und die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung aller Geschlechter zu fördern. Bestehende Benachteiligungen abzubauen und Hilfestellung
bei der Verbesserung der sozialen, familiären und beruflichen Situation zu geben.
Es ist mein persönliches Anliegen, diesbezüglich Ansprechpartnerin für alle Menschen in unserer Verbandsgemeinde zu sein.
Fragen, Anregungen und Vorschläge zu Gleichstellung nehme ich sehr gerne entgegen.
Sie können gerne einen persönlichen Termin vereinbaren: