Abwasserwerk Maifeld

ABWASSERWERK MAIFELD

Bereitschaftsnummer (außerhalb der regulären Dienstzeiten)

Zweck des Abwasserwerkes (gegründet 1988)

  • Ableiten und unschädliches Beseitigen von Schmutz- und Niederschlagswasser von den in der Verbandsgemeinde Maifeld gelegenen Grundstücken
  • Einsammeln, Abfahren, Aufbereiten und Verwerten von Schlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen und Gruben


Gegenstand des Abwasserwerkes

Die Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Verbandsgemeinde Maifeld werden als EIGENBETRIEB verwaltet.

Eigenbetrieb

Beim Eigenbetrieb „Abwasserwerk Maifeld“ handelt es sich um eine juristisch unselbstständige Rechtsform bzw. Unternehmen, d. h. wirtschaftliche Verluste sind durch die Verbandsgemeinde auszugleichen. Der Eigenbetrieb ist aus der allgemeinen Verwaltung ausgegliedert und nicht Bestandteil deren Haushaltes. Er muss einen eigenen Vermögenshaushalt als Sondervermögen nachweisen und arbeitet nach einem eigenen Wirtschaftsplan. Es handelt sich damit um ein kommunales Wirtschaftsunternehmen der Verbandsgemeinde , das nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz(EigAnVO) sowie der Betriebssatzung geführt wird.

Der Jahresabschluss des Abwasserwerkes ist durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu prüfen.

Organe des Abwasserwerkes

Verbandsgemeinderat

Werkausschuss

Bürgermeister

Werkleiter

Der Werkausschuss wird vom Verbandsgemeinderat gewählt. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten des Abwasserwerkes, soweit nicht die Werkleitung oder ein anderes Organ zuständig ist.

Die Werkleitung leitet den Eigenbetrieb im Rahmen der EigAnVO, der Betriebssatzung, der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates und des Werkausschusses in eigener Verantwortung. Der Werkleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung. Sie wird vom Werkleiter, in dessen Abwesenheit von seinen Stellvertretern, wahrgenommen.