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Beiträge & Entgelte
Beiträge & entgelte
Der Verbandsgemeinderat hat am 03.12.2025 per Beschluss, der hiermit gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Maifeld - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - vom 10.10.2014 öffentlich bekannt gemacht wird, dieeinmaligen Beiträge und laufenden Entgelte für die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2026 wie folgt festgesetzt
Einmalige Beiträge
- Schmutzwasserbeseitigung (erstmalige Herstellung): 5,02 EUR/m² (mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichtete Grundstücksfläche Einmaliger Beitrag)
- Niederschlagsentwässerung (erstmalige Herstellung): 10,94 EUR/m² (mit Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche)
- Niederschlagsentwässerung der gemeindlichen Straßen (erstmalige Herstellung): 20,21 EUR/m² (Straßenfläche)
Laufende Entgelte
- Benutzungsgebühr (§ 18 Entgeltsatzung): 2,36 EUR/m³ gewichtete Schmutzwassermenge (einschl. Abwasserabgabe)
- wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser (§ 13 Entgeltsatzung): 0,07 EUR/m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichtete Grundstücksfläche
- wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser (§ 13 Entgeltsatzung): 0,41 EUR/m² zulässige Abflussfläche
- Laufender Kostenanteil für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsanlagen: 0,66 EUR/m² entwässernde öffentliche Verkehrsanlage
- Abwassergebühr für geschlossene Gruben: 17,00 EUR je m³ abgefahrener Menge
- Abwasserabgabe für Kleineinleiter: 17,90 EUR je Einwohner
- Gebühr Ausfuhr von Fäkal- und Klärschlamm aus Hauskläranlagen und Abwassergruben: 35,00 EUR je m³
Hinweise
Eigentümerwechsel
Sie haben ein entgeltspflichtiges Grundstück erworben oder veräußert und möchten dies dem Abwasserwerk Maifeld mitteilen? Sie finden an dieser Stelle einen entsprechenden Formularvordruck, in dem Sie die erforderlichen Angaben eintragen können.
Hier erhalten Sie den Formularvordruck.
Weitere Dokumente:
