E-Rechnung

Einreichung von E-Rechnungen

Logo E-Rechnung VG Maifeld


Behördenname: Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld

Leitweg-ID: 071375002000-001-18

Peppol-ID: 0204:071375002000-001-18



Seit dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz elektronische Rechnungen zu erstellen und diese über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) einzureichen. Dies ist in §1 sowie §3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert (Ausnahme Kleinbeträge bis 250,00 EUR).

Abgrenzung zur Verpflichtung im B2B-Bereich durch das Wachstumschancengesetz

Seit 01.01.2025 müssen Unternehmen im innerdeutschen B2B-Zahlungsverkehr E-Rechnungen empfangen können, spätestens ab 01.01.2028 müssen in diesem Bereich in der Regel E-Rechnungen versendet werden. Diese Vorgaben entspringen dem Wachstumschancengesetz und haben keine rechtlichen Auswirkungen auf die oben genannte Frist aus der ERechVORP.


Alle Informationen rund um das Thema E-Rechnung finden Sie unter: www.e-rechnung.service.rlp.de



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