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FAQ Wahlen
FAQ Landtagswahl 2026
Wie kann ich Briefwahl beantragen?
1. Online https://www.maifeld.de/briefwahl/ 2. QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung 3. per E-Mail: briefwahl@maifeld.de
1 - 3. werden per ausschließlich auf dem Postweg übersendet. Bitte nutzen Sie vorrangig das Onlineverfahren.
4. Persönlich, an der Zentrale der Verbandsgemeindeverwaltung MaifeldIch habe keine Wahlbenachrichtigung – kann ich trotzdem wählen?
Ja. Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen Sie wählen. Bitte bringen Sie in diesem Fall unbedingt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Was muss ich ins Wahllokal mitbringen?
Wahlberechtigte sollten die Wahlbenachrichtigung in den Wahlraum mitnehmen sowie den Personalausweis oder Reisepass bereithalten.
Wie lange kann ich am Wahltag / Wahlsonntag wählen
Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr-
Wie finde ich mein Wahllokal?
Ihr Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.
Zusätzlich können Sie Ihr Wahllokal einfach online im Wahllokalfinder suchenWas ist ein Wahlschein – und wofür brauche ich ihn?
Mit einem Wahlschein können Sie per Briefwahl wählen. So können Sie Ihre Stimme auch dann abgeben, wenn Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen können – zum Beispiel wegen Krankheit, einer Behinderung oder weil Sie unterwegs sind.
Wähler mit Wahlschein dürfen bei Kommunalwahlen nur per Briefwahl wählen. Bei Bundes- und Landtagswahlen gibt es Ausnahmen.
Ist barrierefreies Wählen möglich?
Ja. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist. Außerdem können Sie eine Hilfsperson mitnehmen, wenn Sie Unterstützung benötigen. Für blinde und sehbehinderte Wähler*innen gibt es zudem spezielle Stimmzettelschablonen.
Warum ist mein Stimmzettel mit Buchstaben und Zahlen in einer oberen Ecke markiert?
Mein Stimmbezirk wurde für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Das statistische Landesamt RLP wertet das Wählerverhalten nach Alters- und Geschlechtergruppen aus. Das Wahlgeheimnis bleibt natürlich gewahrt.
Ich habe meinen Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) verloren oder gar nicht ersterhalten und möchte in meinem Wahllokal nun wählen. Darf ich das?
Nein! Personen, die am Wahltag in ihrem Stimmbezirk wählen wollen und den Sperrvermerk "W" (Wahlschein) im Wählerverzeichnis eingetragen haben müssen einen entsprechenden Wahlschein vorlegen, um an der Stimmabgabe teilzunehmen. Können Personen ihren Wahlschein nicht vorlegen, weil sie ihn verloren oder nicht erhalten haben, sind sie vom Wahlvorstand zurückzuweisen und können ihre Stimmen zu dieser Wahl auf diesem Wege nicht abgeben. Wenden Sie sich im Falle eines Verlust bzw. einer nicht erfolgten Zustellung der Briefwahlunterlagen bitte umgehend an das Wahlamt.
Darf eine Person für eine andere wählen?
Nein. Das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht und duldet keine Stellvertretung.
Ich möchte bei der Auszählung zuschauen. Geht das?
Die Auszählung ist öffentlich, darf aber nicht gestört werden. Es darf nur beobachtet werden. Angebotene Hilfe darf nicht angenommen werden. Sollten Sie wiederholt bei der Auszählung von anwesenden Personen gestört werden, können Sie die Person/en des Wahlraumes verweisen.
Meine Frage ist nicht beantwortet – an wen kann ich mich wenden?
Meine Frage ist nicht beantwortet – an wen kann ich mich wenden?
Das Wahlamt der Verbandsgemeinde Maifeld hilft Ihnen gerne weiter:
Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld
Telefon: 02654/9402-126
E-Mail: wahlen@maifeld.de
