Wahlen (Symbolbild)

FAQ Wahlen

FAQ Landtagswahl 2026

  • Ich habe keine Wahlbenachrichtigung – kann ich trotzdem wählen?

    Ja. Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen Sie wählen. Bitte bringen Sie in diesem Fall unbedingt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

  • Was muss ich ins Wahllokal mitbringen?

    Wahlberechtigte sollten die Wahlbenachrichtigung in den Wahlraum mitnehmen sowie den Personalausweis oder Reisepass bereithalten.

  • Wie lange kann ich am Wahltag / Wahlsonntag wählen

    Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr-

  • Wie finde ich mein Wahllokal?

    Ihr Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.
    Zusätzlich können Sie Ihr Wahllokal einfach online im Wahllokalfinder suchen

  • Was ist ein Wahlschein – und wofür brauche ich ihn?

    Mit einem Wahlschein können Sie per Briefwahl wählen. So können Sie Ihre Stimme auch dann abgeben, wenn Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen können – zum Beispiel wegen Krankheit, einer Behinderung oder weil Sie unterwegs sind.

    Wähler mit Wahlschein dürfen bei Kommunalwahlen nur per Briefwahl wählen. Bei Bundes- und Landtagswahlen gibt es Ausnahmen.

  • Ist barrierefreies Wählen möglich?

    Ja. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist. Außerdem können Sie eine Hilfsperson mitnehmen, wenn Sie Unterstützung benötigen. Für blinde und sehbehinderte Wähler*innen gibt es zudem spezielle Stimmzettelschablonen.

  • Warum ist mein Stimmzettel mit Buchstaben und Zahlen in einer oberen Ecke markiert?

    Mein Stimmbezirk wurde für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Das statistische Landesamt RLP wertet das Wählerverhalten nach Alters- und Geschlechtergruppen aus. Das Wahlgeheimnis bleibt natürlich gewahrt.

  • Ich habe meinen Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) verloren oder gar nicht ersterhalten und möchte in meinem Wahllokal nun wählen. Darf ich das?

    Nein! Personen, die am Wahltag in ihrem Stimmbezirk wählen wollen und den Sperrvermerk "W" (Wahlschein) im Wählerverzeichnis eingetragen haben müssen einen entsprechenden Wahlschein vorlegen, um an der Stimmabgabe teilzunehmen. Können Personen ihren Wahlschein nicht vorlegen, weil sie ihn verloren oder nicht erhalten haben, sind sie vom Wahlvorstand zurückzuweisen und können ihre Stimmen zu dieser Wahl auf diesem Wege nicht abgeben. Wenden Sie sich im Falle eines Verlust bzw. einer nicht erfolgten Zustellung der Briefwahlunterlagen bitte umgehend an das Wahlamt.

  • Darf eine Person für eine andere wählen?

    Nein. Das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht und duldet keine Stellvertretung.

  • Ich möchte bei der Auszählung zuschauen. Geht das?

    Die Auszählung ist öffentlich, darf aber nicht gestört werden. Es darf nur beobachtet werden. Angebotene Hilfe darf nicht angenommen werden. Sollten Sie wiederholt bei der Auszählung von anwesenden Personen gestört werden, können Sie die Person/en des Wahlraumes verweisen.

  • Wie werden die Straßen einzelnen Wahllokalen zugeordnet?

    Wenn möglich wählt eine Gemeinde kollektiv in einem Wahllokal. Überall dort, wo mehr als 1.000 Wahlberechtigte wählen dürfen, empfehlen wir den Orts- und Stadtbürgermeistern mehrere Wahllokale einzurichten. Das setzt natürlich neben den Räumlichkeiten auch voraus, dass sich eine Vielzahl von Wahlhelfern bereit erklären. Die Wahlbezirkseinteilung erfolgt dann nach Möglichkeit so, dass Straßenzüge in der Nähe eines Wahllokals zusammengefasst werden. Das geht allerdings nicht immer, da insgesamt darauf geachtet werden muss, dass den Wahllokalen gleichmäßig viele Wahlberechtigte zugeordnet werden. Einzelne Straßen sollten dabei nach Möglichkeit vollständig einem Wahllokal zugeordnet werden.

  • Meine Frage ist nicht beantwortet – an wen kann ich mich wenden?

    Meine Frage ist nicht beantwortet – an wen kann ich mich wenden?
    Das Wahlamt der Verbandsgemeinde Maifeld hilft Ihnen gerne weiter:

    Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld
    Telefon: 02654/9402-126
    E-Mail: wahlen@maifeld.de

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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