Marktplatz Polch mit Verbandsgemeindeverwaltung

Wir als Arbeitgeber

die verbandsgemeinde & IHRE GEMEINDEN ALS ARBEITGEBERin

Die Verbandsgemeinde Maifeld ist eine kommunale Gebietskörperschaft mit ca. 25.000 Einwohnern. Ihr gehören 16 Ortsgemeinden und zwei Städte unterschiedlicher Größenordnung an. Damit ist das Maifeld eine der größten Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz. In den vergangenen Jahrzehnten hat sie eine Entwicklung von einer ehemals fast ausschließlich landwirtschaftlich geprägten Region zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbestandort genommen, gleichzeitig aber den ländlichen Charakter behalten. Auch die Verantwortung unseres Handelns gegenüber der Natur ist uns bewusst, sodass wir schnellstmöglich Klimaneutralität erreichen möchten.

Die ca. 100 Mitarbeiter der zukunftsorientierten und modernen Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld kümmern sich engagiert wohnort- und bürgernah um die Belange deren Bürger. Als Arbeitgeberin legen wir einen sehr hohen Stellenwert auf unsere soziale Verantwortung. Mitarbeiterzufriedenheit, eine gute Unternehmenskultur und Gesundheitsförderung zeichnen uns aus und wirken sich positiv auf die Leistungsfähigkeit der Bediensteten aus. Die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt uns ebenfalls sehr am Herzen. Unsere gleitenden, familienfreundlichen Arbeitszeiten ermöglichen dabei eine optimale Work-Life-Balance. Ein grundsätzliches Angebot auf Home-Office und kostenfreie Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Verwaltung sind ebenfalls vorhanden.

Gute Gründe für uns als Arbeitgeberin:

Attraktive Aufgaben:

  • Unsere Verwaltung ist in insgesamt sechs Fachbereiche gegliedert. Es erwarten Sie verschiedene Aufgaben von Organisation über Bürgerservice bis hin zu Finanzen.
  • Wir pflegen einen kooperativen Führungsstil mit flachen Hirarchien. Wir sind offen für neue eigene Ideen und bieten die Möglichkeit der Selbstverwirklichung.
  • Wenn Sie auf der Suche nach einem interessanten und vielfältigen Aufgabengebiet sind, dann sind Sie bei unserer Kommunalverwaltung genau richtig. Egal ob Bearbeitung von Hilfeersuchen, Einwohnermeldeanträgen oder Bauprojekten, die Umsetzung erfolgt ergebnisorientiert und die Früchte der täglichen Arbeit sind für jedermann ersichtlich.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie:

  • Gleitzeit
    Mit Ausnahme weniger Aufgabenbereiche (z.B. Schulsekretariate) verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über gleitende Arbeitszeit. So kann die Arbeitszeit im Rahmen der Erfordernisse des Arbeitsplatzes außerhalb der Kernarbeitszeiten flexibel und entsprechend der familiären Rahmenbedingungen eingeteilt werden.
  • Teilzeit
    Im Interesse von flexiblen und familiengerechten Arbeitszeiten kommen wir auch gerne dem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen nach.
  • Homeoffice
    Die Verbandsgemeinde Maifeld bietet die Möglichkeit zum Homeoffice in flexiblen Gestaltungsrahmen an. Dadurch erleichtern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Work-Life-Balance (Symbolbild)

Betriebliche Altersvorsorge

  • Als tariflich Beschäftigte/r haben Sie Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Diese tarifvertragliche Regelung steht Ihnen nach einer Wartezeit von 60 Monaten zu. Die Gewährung erfolgt zusätzlich zur gesetzlichen Rente, auch ist eine Absicherung für Ihre Familie und Hinterbliebene vorhanden. Detailinformationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Homepage der Rheinischen Versorgungskassen

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Die Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden ist für uns ein sehr wichtiges Anliegen, daher unterstützen wir unsere Mitarbeitenden und bieten zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an.   

Arbeitsplatzsicherheit

  • Wir als öffentlicher Arbeitgeber sind keinem Insolvenzrisiko ausgesetzt, daher bieten wir Ihnen auch langfristig einen sicheren Arbeitsplatz.

Jahressonderzahlung

  • Für tariflich Beschäftigte gewähren wir im Dezember eines jeden Jahres eine Jahressonderzahlung nach Maßgabe des TVöD.

Urlaub

  • Der Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst geht weit über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus. Gemäß TVÖD und den beamtenrechtlichen Regelungen stehen Ihnen jährlich 30 Tage Urlaub für Ihre Erholung zur Verfügung.


Weitere Informationen: